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Kosten & Pflegekasse

131 € im Monat stehen Ihnen zu. Wir holen sie für Sie ab.

Jeder Pflegegrad bringt den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, ohne Vorkasse und ohne Papierkram für Sie.

So läuft die Abrechnung ab

  1. 1

    Pflegegrad vorhanden?

    Pflegegrad 1 bis 5 genügt. Falls noch keiner da ist, helfen wir beim Antrag.

  2. 2

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir kommen vorbei, hören zu und klären, welche Hilfe sinnvoll ist.

  3. 3

    Eine Unterschrift

    Mit der Abtretungserklärung dürfen wir direkt mit der Kasse abrechnen.

  4. 4

    Wir übernehmen den Rest

    Die Hilfe startet. Rechnungen und Nachweise gehen von uns an die Pflegekasse.

Ihr Anspruch auf einen Blick

Der Entlastungsbetrag ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Pro Jahr stehen damit bis zu 1.572 € für Alltagshilfe bereit. Nicht genutzte Monate verfallen nicht sofort: Restbeträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umgewandelt werden. Ob sich das für Sie lohnt, prüfen wir kostenlos.

Entlastungsbetrag nach Pflegegrad, Stand 2026
PflegegradEntlastungsbetrag / MonatPro Jahr
Pflegegrad 1131 €1.572 €
Pflegegrad 2131 €1.572 €
Pflegegrad 3131 €1.572 €
Pflegegrad 4131 €1.572 €
Pflegegrad 5131 €1.572 €

Stand 2026, § 45b SGB XI. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Abrechnung

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 € pro Monat. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden, und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Alltagsengel eingesetzt werden.

Wer hat Anspruch auf die 131 € im Monat?

Jeder, der einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat und zu Hause lebt. Schon Pflegegrad 1 genügt. Der Betrag ist kein Geld zur freien Verfügung, sondern wird für anerkannte Leistungen wie unsere Alltagshilfe verwendet.

Muss ich Geld vorstrecken oder eine Rechnung bezahlen?

Nein. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir unsere Stunden direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie geben uns den Auftrag, um den Papierkram kümmern wir uns.

Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Oft steht Neukunden dadurch ein größeres Startguthaben zur Verfügung, das wir gern für Sie prüfen.

Was ist, wenn 131 € im Monat nicht ausreichen?

Wenn die 131 € im Monat nicht ausreichen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme. Zusätzlich können Sie unsere Leistungen selbstverständlich auch privat buchen.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was nun?

Dann helfen wir beim Antrag. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Begutachtung anzustoßen, und wir unterstützen bei den Formularen. Bis dahin können unsere Leistungen auch privat gezahlt werden.

Noch eine Frage offen? Rufen Sie an: 0151 5110 2458

Jetzt Entlastungsbetrag nutzen.

Viele Familien nutzen ihren Entlastungsbetrag nicht, weil sie ihre Möglichkeiten nicht kennen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und erklären Ihnen, wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert.